Nutzungsvereinbarung


Nutzungsbedingungen





§ 1

Allgemeines


Der Masterstudiengang Lasers in Dentistry wird von der Aachen Global
Academy in Auftrag der RWTH Aachen durchgeführt.



§ 2


Akademischer Grad


Aufgrund der bestandenen Prüfungen verleiht die RWTH Aachen den
akademischen Grad

 

Master in Lasers in Dentistry


Das Zeugnis wird in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt.



§ 3

Dauer und Gliederung des Studiums



Die Regelstudienzeit beträgt 2 Jahre. Das 2. Jahr (Modul IX) dient
der Anfertigung der Masterarbeit. Es wird sichergestellt dass Studium
und Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden
können. Das Studium wird so organisiert, dass in total 60 Credits
erworben werden können. Für die Vergabe eines Credits wird
eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Heimstudium
von 30 Stunden angenommen.



§ 4

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen


Studien- und Prüfungsleistungen, die in postgradualen
Studiengängen anderer Universitäten und Hochschulen zu diesem
Studiengang absolviert bzw. erbracht wurden, können angerechnet
werden, sofern sie gleichwertig sind. Die Entscheidung über die
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen trifft der
Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung des
ECTS-Anrechnungsverfahrens.




§ 5

Einführung in das Studium


Zu Begin des Studiums in Modul I findet eine Einführung in das
Studium statt, die über den modularen Studienaufbau, die Inhalte
und die Studienanforderungen informiert.

Für die Studienberatung und spezielle Studienprobleme steht die
Masterstudienberatung des Studienganges zur Verfügung.



§ 6


Zulassung zum Studium


Der Zulassungsantrag ist an die AGLAC zu richten. Über die
Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss des
Masterstudienganges.



§ 7

Modularer Aufbau des Studiums und Credits


Der modulare Aufbau des Studiums, die Inhalte des Lehrangebots und die
Vergabe der Credits sind dem Modulhandbuch zu entnehmen.



§ 8


Inkrafttreten


Diese Ordnung tritt am ersten Tag des auf ihre Bekanntmachung in den
amtlichen Mitteilungen der RWTH folgenden Monats in Kraft.